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Stiftung "Helfen macht Spaß" wächst und gedeiht.

Gemeinnützige und soziale Projekte in der Heimat zu fördern, liegt vielen Menschen am Herzen. Die OT-Leseraktion "Helfen macht Spaß" zeigt das jedes Jahr erneut. Eine Förderstiftung unterstützt die Leseraktion kontinuierlich.

Die Leseraktion des Obermain-Tagblatts (OT) "Helfen macht Spaß" besteht seit 25 Jahren. In diesen 25 Jahren hat sie viel bewegt und Gutes getan. Jünger, aber kontinuierlich wachsend, ist die Förderstiftung "Helfen macht Spaß". Seit sieben Jahren ist sie aktiv und trägt mehr und mehr Früchte. Die jährlichen Erträge der Förderstiftung gehen an die OT-Leseraktion, damit sie ihre Aufgabe erfüllen kann: Bedürftigen in Not beizustehen.

Eine starke Stiftung bringt ein Stück Sicherheit durch jährlich gesicherte Einnahmen. Mittlerweile hat sich bereits ein halbes Dutzend Männer und Frauen gefunden, die ihr Erbe der Förderstiftung zustiften wollen. Ihnen geht es darum, Bedürftige in der Heimat zu unterstützen. Möglich machte die Stiftung eine ältere Dame, die anonym bleiben möchte. "Für sie war es eine Herzenssache, Menschen zu helfen", erklärt Stephan Franke, der Stiftungsberater der Sparkasse Coburg - Lichtenfels. Die Stifterin stellte einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Der Grundstock war somit gelegt. Damit aus dem sinnbildlichen Pflänzchen ein kräftiger Baum wird, sind aber Mitbürgerinnen und Mitbürger gefragt, die "Helfen macht Spaß" schätzen und die Stiftung finanziell unterstützen. Je größer das Kapital ist, desto höher werden folglich die Erträge zur Unterstützung von Menschen in Not bzw. der OT-Leseraktion. Das Stiftungskapital bleibt übrigens dauerhaft erhalten. Nur die Erträge, die aus Geldanlagen erwirtschaftet werden, kommen "Helfen macht Spaß" zu Gute.

Gute Alternative bei der Nachlassregelung

Das Kapital der Förderstiftung kann durch Zustiftungen weiter aufgestockt werden. Zum Beispiel im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung in Form einer testamentarischen Verfügung oder auch schon zu Lebzeiten. Neben Geldvermögen können auch Immobilien im Rahmen des Testaments an die Stiftung vererbt werden. Da die Stiftung gemeinnützig ist, fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an. Auch von der Erbschaftssteuer ist die Stiftung befreit. Die Förderstiftung "Helfen macht Spaß" ist auch eine gute Lösung bei der Nachlassregelung, wenn kein geeigneter Erbe vorhanden ist.

Weitere Informationen: Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg - Lichtenfels