Eine Stiftung ist eine Rechtsform (z. B. für eine Einzelperson, eine Familie oder ein Unternehmen), wenn ein Teil des eigenen Vermögens (oder das ganze Vermögen nach dem Ableben) einem bestimmten Zweck (z. B. zugunsten des Naturschutzes) nachhaltig zur Verfügung gestellt werden soll. Das Stiftungsvermögen bleibt als Grundstockvermögen dauerhaft erhalten und die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens werden zweckgebunden ausgeschüttet.
Stiftungen tragen dazu bei, dass die Gesellschaft gerechter sowie lebens- und liebenswerter wird - gemäß dem Motto: Impulse setzen, Gesellschaft mitgestalten, Zusammenhalt stärken - und das über Jahrhunderte hinweg. Dies ist nur möglich durch engagierte Menschen, die auch an andere denken: die stiften, zustiften und spenden.
Wie finanziert sich eine Stiftung?
Das Stiftungsvermögen wird durch Vermögenszuwendung und Spenden gebildet.
Eine Person oder ein Unternehmen gründet eine Stiftung und überweist einen bestimmten Betrag als Grundstockvermögen (empfohlen mindestens zwischen 25.000 € und 100.000 €) in die (Unter-)Stiftung der Stiftergemeinschaft.
Das Stiftungsvermögen der (Unter-)Stiftung wird gemeinsam mit dem Vermögen anderer (Unter-)Stiftungen in einem Depot der Stiftergemeinschaft mit breiter Portfoliostruktur angelegt. Die aus der Vermögensanlage erwirtschafteten Überschüsse werden allen (Unter-)Stiftungen quotal zugerechnet.
Der Überschuss aus der Vermögensanlage sowie aus Vermietung und Verpachtung wird nach Verwaltungskosten und der Bildung einer Rücklage zum Kaufkrafterhalt des Stiftungsvermögens zusammen mit den eingegangenen Spenden für die gemeinnützigen Zwecke verwendet.