Kontaktaufnahme mit der Deutschen Stiftungstreuhand und Vorstellung des Dienstleistungsangebots im Rahmen digitaler oder persönlicher Gespräche.
Die Stiftergemeinschaft ist eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist ein Zusammenschluss vieler Unterstiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Die Sparkasse spricht potentielle Stifterinnen und Stifter an und gewinnt neue (Unter-)Stiftungen, Zuwendungen zum Vermögen und Spenden. Die Stiftungsverwaltung übernimmt die Stiftungstreuhänderin DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Sie bietet sowohl den rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Rahmen für die Stiftungsgründung und Stiftungsverwaltung als auch Unterstützung in dem Bereich Marketing und Fundraising.
Weiterhin stellt die Deutsche Stiftungstreuhand alle Inhalte zur Erstellung einer Stiftungsbroschüre und weiterer Beratungsunterlagen zur Verfügung. Sie führt Schulungen für Mitarbeitende der Sparkasse in allen Stiftungs- und Nachlassfragen durch und dient bei Fragen als Ratgeberin und Backoffice für die tägliche Stiftungsarbeit. Weiterhin organisiert die Deutsche Stiftungstreuhand einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der kooperierenden Sparkassen und erarbeitet individuelle Lösungen für Kooperationsmodelle mit öffentlichen und gemeinnützigen Kunden.
Wie ist der typische Ablauf bei der Gründung einer Stiftergemeinschaft?
Ausführliche Unterlagen zum Thema Stiftergemeinschaft werden zur Verfügung gestellt.
Sparkasseninterne Abstimmung und Entscheidung zur Einführung einer "Stiftergemeinschaft der Sparkasse".
Erstellung aller erforderlichen Vertragsgrundlagen durch die Deutsche Stiftungstreuhand und Unterstützung im Rahmen der Implementierung.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit
der Deutschen Stiftungstreuhand?
Beratung
Die Sparkasse berät potentielle Stifterinnen und Stifter zum Thema Stiftungserrichtung und Zuwendungen zum Vermögen bestehender (Unter-)Stiftungen - unterstützt durch die Deutsche Stiftungstreuhand.
Vertragsabschluss
Die Sparkasse überreicht die Vertragsunterlagen zur Stiftungsgründung an ihre Kundinnen und Kunden.
Stiftungsverwaltung
Die Stiftergemeinschaft verwaltet das Stiftungsvermögen unter Beachtung der verabschiedeten Anlagerichtlinien und schüttet die Erträge an die festgelegten Einrichtungen aus.
Geschäftsberichte
Die Deutsche Stiftungstreuhand erstellt Zuwendungsbestätigungen, Stiftungsurkunden und jährliche Geschäftsberichte.
Erfahrungsaustausch
Ein jährlicher Erfahrungsaustausch zwischen Sparkassen wird durch die Deutsche Stiftungstreuhand organisiert.
Newsletter und Rundschreiben
Die Deutsche Stiftungstreuhand versendet Newsletter und Rundschreiben zu aktuellen Themen und informiert über rechtliche und steuerliche Änderungen.
Online-Portal
Über ein eigenes Online-Portal - zu dem nur die Kooperationspartner über eine individuelle Login-Registrierung Zugang haben - stehen umfangreiche Informationen sowie Beratungsunterlagen jederzeit zum Abruf bereit.
Back-Office
Jederzeit Unterstützung - per Telefon, E-Mail, via Videoberatung oder in Terminen vor Ort.
Mehr Informationen für Sparkassen finden Sie auf
der Webseite DT Deutsche Stiftungstreuhand AG
Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Kontaktieren Sie uns einfach unter
Tel. (0911) 81 55 48-0
E-Mail info@stiftungstreuhand.com