Wie unterstützen
Sie Stiftungen?

Die Stiftung auf vielfältige Weise begünstigen

Stiftungen können über verschiedene Wege gestärkt werden:

Spenden

Einmalige oder wiederkehrende Spenden können von Stiftungen unmittelbar zur Verwirklichung Ihrer Zwecke genutzt werden.

Zuwendungen zum Vermögen

Mit einer Zuwendung zum Vermögen wird das Grundstockvermögen der Stiftung erhöht. Aus den erzielten Erträgen des Stiftungsvermögens werden die festgelegten Stiftungszwecke nachhaltig begünstigt.

Anlassspenden

Zu verschiedenen Anlässen kann man sich statt Geschenken auch Spenden für einen bestimmten Zweck wünschen. Solche Spendenaktionen können zum Beispiel an Geburtstagen oder Firmenjubiläen durchgeführt werden. Detaillierte Informationen zur Anlassspende befinden sich auf der Seite "Anlassspendenaktionen starten".

Vertrag zu Gunsten Dritter

Mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter kann eine Stiftung auch außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützt werden: mit einem Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages - ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Vermächtnis oder Erbschaft

In einer letztwilligen Verfügung kann eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft begünstigt werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.

Zuwendung durch Erben

Ererbtes Vermögen oder Teile hiervon können innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach dem Todesfall in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die darauf gezahlte oder zu zahlende Erbschaftssteuer erstattet bzw. erlassen werden.

Förderstiftung

Eine Förderstiftung ist nicht selbst Trägerin einer Einrichtung oder eines Projekts. Sie unterstützt dauerhaft bestimmte Einrichtungen oder Projekte finanziell.

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Zuwendungen zum Vermögen?

Was ist eine Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Leistung des Spenders für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck. Spenden sind im Gegensatz zu Vermögenszuwendungen zeitnah (im Jahr des Zuflusses oder den beiden darauf folgenden Jahren) für den jeweiligen Stiftungszweck zu verwenden. Zuwendungen in das dauerhafte Vermögen einer Stiftung verbleiben dort hingegen dauerhaft. Aus den Erträgen des Vermögens werden dann dauerhaft die Stiftungszwecke verfolgt.

Was ist eine Zuwendung zum Vermögen?

Wenn eine Zuwendung an eine (Unter-)Stiftung nicht unmittelbar an einen festgelegten Zweck ausgezahlt, sondern dem Stiftungsvermögen zugeführt werden soll, handelt es sich um eine Zuwendung zum Vermögen. Diese Zuwendung bleibt dann dauerhaft erhalten. Nur die jährlichen Erlöse können zweckbestimmt ausgegeben werden.

Bitte kontaktieren Sie uns

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Möglichkeiten, eine eine Stiftung bzw. eine Stiftergemeinschaft zu unterstützen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein E-Mail, wir freuen uns darauf.

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