Was ist die Stiftergemeinschaft?

Vorteile kurz erklärt

Die Stiftergemeinschaft ist eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist ein Zusammenschluss vieler (Unter-)Stiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Verwaltung der Stiftungen wird dabei von der Deutschen Stiftungstreuhand übernommen. Innerhalb einer Stiftergemeinschaft können Namens- und Förderstiftungen sowie kommunale Stiftungen "Unser Ort" errichtet werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Vorteile einer Stiftung in der Stiftergemeinschaft

Einfach zu errichten

(Unter-)Stiftungen lassen sich einfach in wenigen Schritten errichten. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Merkblatt: „In 10 Schritten zur eigenen Stiftung“.

Profitieren von gemeinsamer Vermögensanlage

(Unter-)Stiftungen profitieren von einer gemeinsamen Vermögensanlage mit höheren Ertragschancen.

Stiftungszwecke können geändert werden

Die Stiftungszwecke einer (Unter-)Stiftung können jederzeit durch den Stifter oder die Stifterin wieder geändert werden.

Fachwissen der Stiftungsverwalterin

Die Deutsche Stiftungstreuhand steht als erfahrene Treuhänderin den Stifterinnen und Stiftern mit ihrer Expertise stets zur Seite.

Vermögenseinsatz

Schon ab einem Stiftungsvermögen von 25.000 € ist in der Regel eine Stiftungsgründung in der Stiftergemeinschaft möglich.