Einfach zu errichten
(Unter-)Stiftungen lassen sich einfach in wenigen Schritten errichten. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Merkblatt: „In 10 Schritten zur eigenen Stiftung“.
Die Stiftergemeinschaft ist eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist ein Zusammenschluss vieler (Unter-)Stiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Verwaltung der Stiftungen wird dabei von der Deutschen Stiftungstreuhand übernommen. Innerhalb einer Stiftergemeinschaft können Namens- und Förderstiftungen sowie kommunale Stiftungen "Unser Ort" errichtet werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.