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Stiftungserrichtung
- Warum eine Stiftung gründen?
Mit einer Stiftung können Sie
- Zeit, Geld und Ideen für ein soziales, kulturelles und mildtätiges Engagement zusammenbringen
- aus den Erträgen Ihres Vermögens eine bestimmte Einrichtung oder ein Projekt dauerhaft und nachhaltig fördern
- ein persönliches Andenken bewahren (an das eigene Lebenswerk, an die Familie, an Vorfahren, etc.)
- etwas Gutes tun und die Verbundenheit mit einer Region zum Ausdruck bringen (regional für die eigene Heimat, überregional oder international)
- über Ihr eigenes Leben hinaus für ein Thema wirken, das für Sie selbst eine Herzensangelegenheit ist
- gesellschaftliche Verantwortung übernehmen
- einen Teil Ihres eigenen Erfolgs und Glücks an die Gemeinschaft weitergeben
- sich bedanken, weil Sie selbst und Ihre Familie gesund sind oder bei einem Unglück Hilfe erfahren haben
- nach einem Unfall oder Tod eines geliebten Menschen Trost finden
- selbst in einem Testament festlegen, was aus Ihrem Nachlass werden soll
- Angehörige nach Ihrem Tod gut versorgt wissen
- Wie aufwendig ist es eine Stiftung zu gründen?
Eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann bereits mit wenigen Unterschriften errichtet werden. Mithilfe der Sparkasse und der Deutschen Stiftungstreuhand wird ein Stiftungs-Vertrag geschlossen, im dem alles genau festgelegt ist: Höhe des anfänglichen Stiftungsvermögens, Zeitpunkt der Stiftungsgründung (lebzeitig oder von Todes wegen), Stiftungszwecke und Zusatzvereinbarungen wie Grabpflege oder Stifterrente. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Merkblatt: „In 10 Schritten zur eigenen Stiftung“.
- Was kostet mich eine Stiftung?
Bei der Stiftungserrichtung fallen einmalige Vergütungen für die Beratung und für deren Einrichtung sowie laufende Kosten für die Stiftungsverwaltung an.
- Wie wirkt sich eine Zuwendung steuerlich aus?
Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig (sog. Spendenabzugsbetrag). Darüber hinaus können bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.
- Ab welchem Betrag kann eine Stiftung errichtet werden?
Eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann bereits ab einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro (empfohlener Mindestbetrag) errichtet werden. Eine Aufstockung des Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe möglich.
- Kann eine Stiftung meinen Namen tragen?
Sie können den Stiftungsnamen frei wählen. Bei der Namensstiftung ist es sogar die Regel, dass die Stiftung auch den eigenen Namen trägt. Alternativ kann über die Namensgebung an verstorbene Angehörige erinnert oder auf den Stiftungszweck hingewiesen werden.
- Wird mein Name bei der Errichtung einer Stiftung öffentlich?
Eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann in der Außenwirkung sowohl anonym als auch mit öffentlichem Bekenntnis errichtet werden. Diese Entscheidung liegt bei dem Stifter oder der Stifterin.
- Kann ich den Zweck meiner Stiftung ändern?
Ja, eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft bietet die Möglichkeit den Stiftungszweck zu Lebzeiten der Stifterin oder des Stifters zu wechseln. Dazu wenden Sie sich einfach an Ihre Sparkasse oder an die Deutsche Stiftungstreuhand.
- Warum sollte Ihre Kommune eine Stiftung für den eigenen Ort gründen?
Mit einer kommunalen Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements („Stiftung unser Ort“) haben Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Orte und Regionen eine gute Möglichkeit schon mit kleinen Beträgen in ihrer Heimat Gutes zu tun. Da eine Stiftung auf Dauer angelegt ist, erhöht sich bei jeder Zuwendung zum Vermögen der Grundstock und damit steigen auch die jährlichen Erlöse. Unabhängig von den Finanzmitteln einer Kommune können mit einer steuerlich begünstigten Stiftung für den jeweiligen Ort vielfältige gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Ein Stiftungsrat sorgt dabei für die zweckdienliche und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.
- Was ist ein Stiftungsrat?
Sofern nicht vom Stifter konkret zu fördernde Einrichtungen oder Organisationen festgelegt wurden, kann ein Stiftungsrat eingerichtet werden, der jedes Jahr die Verteilung der Stiftungserträge an konkrete Projekte und Einrichtungen bestimmt, für die Öffentlichkeitsarbeit sorgt und alle Personen betreut, die zustiften und spenden. Ein Stiftungsrat bietet sich häufig für Förderstiftungen von Vereinen oder für kommunal errichtete Stiftungen an.
- Kann ich eine Stiftung wieder auflösen?
Stifter*innen können ihre eigene Stiftung selbst nicht wieder auflösen. Sie können jedoch im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Stiftergemeinschaft eine Änderung des Stiftungszwecks vornehmen. Ebenso kann die Stiftung mit einer anderen (Unter-) Stiftung oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zusammengelegt werden, sofern eine eigenständige Fortführung aus Sicht des Stifters bzw. der Stifterin keinen Sinn mehr macht.
Auch kann eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit Zustimmung des Finanzamtes in eine eigene individuelle Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung überführt werden.
Stiftergemeinschaft
- Was ist eine Stiftergemeinschaft?
Die Stiftergemeinschaft ist eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist ein Zusammenschluss vieler Unterstiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt, um Kosten zu sparen und höhere Erträge zu erwirtschaften. Die Verwaltung der Stiftungen wird dabei von der Deutschen Stiftungstreuhand übernommen. Innerhalb einer Stiftergemeinschaft können Namens-, Förder- und kommunale Stiftungen errichtet werden, die gemäß ihrer Stiftungssatzung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
- Welche Stiftungsarten sind in einer Stiftergemeinschaft möglich?
In einer Stiftergemeinschaft kann es sowohl Namensstiftungen, Themen- und Förderstiftungen als auch kommunale Bürgerstiftungen geben. In der Regel werden (Unter-) Stiftungen in Stiftergemeinschaften mit dauerhaft zu erhaltenden Vermögen errichtet. Möglich sind aber auch (Teil-)Verbrauchsstiftungen.
- Was sind die Unterschiede zwischen Namensstiftungen, Themen- und Förderstiftungen sowie kommunalen Bürgerstiftungen?
Eine Namensstiftung zeichnet sich durch einen individuellen Stiftungsnamen (z. B. „Max und Maria Mustermann-Stiftung“) zur Erinnerung an die Stifter*innen, bereits verstorbene Angehörige oder die Familie aus. Für die Förderung wird ein bestimmter Zweck gewählt, der einem am Herzen liegt (z. B. der Tierschutz). Meist sind gemeinnützige Einrichtungen die Begünstigten (z. B. das Tierheim). Die Stifter*innen können auch ergänzende Regelungen für die Verwendung der Erlöse treffen, z. B. Grabpflege und Stifterrente. In der Öffentlichkeit treten diese Stifter*innen häufig nicht oder nur eingeschränkt in Erscheinung. Auch die vollständige Anonymität des Stifters ist möglich.
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, aber auch Unternehmen und Krankenhäuser gründen häufig Themen- oder Förderstiftungen zur Verwirklichung ihrer eigenen Zwecke und Ziele (z. B. zur ALS- oder Krebsforschung, für Kulturveranstaltungen, zur Förderung eines Kinderheims oder zur Aufrechterhaltung eines Wildparks, etc.). Diese Stiftungen treten meist sehr öffentlichkeitswirksam auf, um Spenden und Vermögenszuwendungen für ihre Arbeit zu erhalten, z. B. über Flyer, Infostände bei Veranstaltungen und eigenen Internetauftritten.
Auch kommunale Stiftungen („Stiftung unser Ort“) sammeln aktiv Spenden und Vermögen für gemeinnützige und mildtätige Zwecke, aber begrenzt auf die eigene Region (Gemeinde, Landkreis oder Stadt). Zuwendende zeigen ihre Verbundenheit zu ihrer Region (z. B. für den Erhalt des Naturschutz-
gebietes), stoßen neue Projekte an (z. B. Anlegen einer Bienenwiese für die Grundschule) und erhalten bestehende Werte (Sanierung des denkmal-
geschützten Museums). Besonders in Zeiten klammer öffentlicher Haushalte übernehmen regionale Stiftungen für einen Ort eine wichtige soziale Aufgabe für die Gemeinschaft, sind kreative Impulsgeberinnen und stiften zum Engagement an. - Was sind die Vorteile von (Unter-)Stiftungen in einer Stiftergemeinschaft?
- (Unter-)Stiftungen in der Stiftergemeinschaft lassen sich - im Vergleich zu anderen Stiftungsformen - sehr einfach durch wenige Unterschriften errichten.
- Bereits mit einem geringen Vermögenseinsatz ist eine Stiftungsgründung möglich. Ein Aufstocken um einen bestimmten Betrag (zu Lebzeiten oder über ein Testament) ist jederzeit möglich.
- Aus einem großen Spektrum an Stiftungszwecken kann man persönlich wichtige Themen auswählen, die man fördern möchte, aber auch im Lauf des Lebens wieder ändern.
- Das Stiftungsvermögen aller Stiftungen wird gemeinsam in einem Depot bei der Sparkasse angelegt. Dies ermöglicht den Aufbau einer breiten Portfoliostruktur mit verschiedenen Anlageformen. Dadurch profitieren auch kleinere Stiftungen von den Ertragschancen, ebenso die geförderten Einrichtungen.
- Es muss kein Stiftungsvorstand ernannt werden wie bei der rechtsfähigen Stiftung. Man muss daher keine/n Nachfolger*in bestimmen, der/die zu einem bestimmten Zeitpunkt evtl. nicht mehr geeignet ist oder zur Verfügung steht.
- Die Führung der Stiftung ist über das eigene Leben hinaus durch institutionell besetzte Stiftungsorgane gesichert. Die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand sorgen dafür, dass der Stifterwille dauerhaft erfüllt wird.
- Die Stiftergemeinschaft ist bereits durch das zuständige Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt.
- Die Sparkasse, als öffentlich-rechtliche Anstalt, überwacht die korrekte Verwaltung und sachgerechte Verwendung der Mittel. Dazu hat jede Sparkasse für ihre Stiftergemeinschaft ein eigenes Kuratorium eingesetzt, das auch den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht prüft und beschließt.
- Stifter*innen können sich aktiv in der Öffentlichkeit für ihre Stiftung einsetzen – sie müssen es aber nicht: sie können auch absolut anonym bleiben.
- Sämtliche Verwaltungsaufgaben werden durch die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand übernommen, das heißt, die Stifter*innen haben keinen administrativen Aufwand mit ihrer Stiftung und benötigen auch keine Fachkenntnisse. In der Welt mit komplizierten (Steuer-)Verordnungen steht die Deutsche Stiftungstreuhand als fachlich erfahrene Stiftungsverwalterin zur Verfügung. Die Sparkasse bringt zudem ihre Expertise in der Verwaltung von Stiftungsvermögen ein.
- Zu ihrer Information erhalten die Stifter*innen einen jährlichen Geschäftsbericht mit allen wesentlichen Informationen zu ihrer Stiftung.
- Wie wird eine (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft steuer- und zivilrechtlich behandelt?
Eine in der Stiftergemeinschaft errichtete (Unter-)Stiftung ist zivilrechtlich eine funktionale Treuhandstiftung, die durch die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet wird. Steuerlich wird die (Unter-)Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse“ behandelt. Dies ermöglicht, dass eine (Unter-)Stiftung mit geringem Aufwand errichtet werden kann.
- Wie wird eine Stiftergemeinschaft errichtet?
Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als nicht rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken durch die jeweilige Sparkasse errichtet und treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet. Die Sparkasse wird im Rahmen des Gründungsprozesses umfassend durch die Deutsche Stiftungstreuhand begleitet und unterstützt.
- Wer verwaltet die Stiftergemeinschaft?
Die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet die Stiftergemeinschaft der Sparkasse inklusive aller (Unter)Stiftungen treuhänderisch. Sie verantwortet die Rechnungslegung, erstellt den Jahresabschluss und Geschäftsbericht für die Stifter*innen, versendet Spendenbescheinigungen sowie Marketing- und Fundraising-Unterlagen und steht als Back Office-Dienstleisterin für viele Anfragen in der täglichen Stiftungsarbeit den Stifter*innen, Stiftungsgremien, geförderten Einrichtungen und Sparkassen zur Verfügung.
- Was ist ein Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse?
Die Sparkasse legt das Stiftungsvermögen der Stiftungen ihrer Stiftergemeinschaft an und besetzt das Kuratorium. Seine Aufgabe ist die Genehmigung des Jahresabschlusses der Stiftergemeinschaft, die Entlastung der Stiftungstreuhänderin sowie die Festlegung, welche Projekte gefördert werden sollen, wenn bei einer (Unter-)Stiftung keine konkreten begünstigten Einrichtungen und Projekte festgelegt wurden. Die Benennung der ehrenamtlichen Mitglieder des Kuratoriums erfolgt durch die jeweilige Sparkasse.
- Wer kontrolliert die Stiftergemeinschaft?
Das Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse beaufsichtigt die ordnungsgemäße Stiftungsverwaltung. Es kontrolliert die Deutsche Stiftungstreuhand und überwacht, dass die Mittelverwendung satzungsgemäß erfolgt. Weiterhin gehört auch die Feststellung des Jahresabschlusses zu ihrer Verantwortung.
Fundraising
- Was ist Fundraising?
Fundraising umfasst die Planung, Durchführung und Kontrolle von Aktivitäten, die Geld- oder Sachwerte für eine Stiftung beschaffen, um einen festgelegten Stiftungszweck zu verfolgen.
Auch die interne und externe Kommunikation - insbesondere die Pflege von Beziehungen zu Personen und Institutionen, die langfristig fördern - gehören zum Fundraising dazu. - Was bringt Fundraising den Stiftungen?
Stiftungsprojekte können sowohl durch die Erträge des Stiftungsvermögens finanziert werden, aber auch durch das Generieren von Spenden. Vor diesem Hintergrund kann Fundraising helfen, höhere Einnahmen für Stiftungen zu erreichen und somit die Stiftungszwecke noch besser fördern zu können.
- Was ist eine Anlassspende?
Zu bestimmten Anlässen könnte man sich statt Geschenken auch Spenden für die eigene oder eine andere Stiftung in der Stiftergemeinschaft wünschen. Viele Menschen denken sich, „ich habe doch schon alles…“ und wollen daher lieber Bedürftige begünstigen als Geschenke für sich zu erhalten. Anlässe sind z. B. ein runder Geburtstag, eine Abschiedsfeier für jemanden, der in Rente geht, ein Firmenjubiläum oder auch ein Trauerfall (z. B. Spenden für die Krebsforschung statt Blumen). Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
- Was sollte man bei einer Spendenaktion beachten?
Bei der Erstellung einer Spendenaktion gibt es verschiedene Faktoren, die zum Erfolg verhelfen:
- Der Titel ist das Erste, was potentielle Spenderinnen und Spender lesen, deshalb sollte er aussagekräftig und strukturiert sein. Die wichtigsten Informationen sollten darin zu finden sein.
- Für die Beschreibung der Spendenaktion sollte die Geschichte persönlich und freundlich erzählt werden. Sie sollte Fragen beantworten wie: Warum werden Spenden gesammelt? Warum ist die Kampagne wichtig? Wer ist die spendenbegünstigte Stiftung oder Organisation? Wie werden die Spenden verwendet?
- Fotos haben einen großen positiven Effekt für Spendenaktionen. Wichtig ist es dabei, hochwertige Bilder zu nutzen (gutes Motiv, ausreichende Auflösung des Fotos).
- Die Spendenaktion sollte bekannt gemacht werden: in sozialen Medien, Printmedien, insbesondere in lokalen Medien sowie im eigenen Umfeld. Je mehr Aufmerksamkeit sie bekommt, desto besser.
- Während der Spendenaktion sollten die eigenen Unterstützerinnen und Unterstützer auf dem Laufenden gehalten werden. Vielleicht spenden sie dann mehrfach. Nach der erfolgreichen Aktion sollte man Danke-Nachrichten versenden.
- Wie werde ich bei der Durchführung einer Spendenaktion/Anlassspende zu Gunsten einer (Unter-)Stiftung unterstützt?
Die Deutsche Stiftungstreuhand unterstützt Sie gerne bei der Durchführung von sogenannten Anlassspenden zu Gunsten einer (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft. Nach der Auswahl der zu begünstigenden (Unter-)Stiftung und der Festlegung eines Kennworts (z. B. „Anna Musterfrau“) kann man direkt auf das Stiftungskonto spenden oder es können bei einer Veranstaltung von Gästen Barspenden gesammelt werden. Einfach ist das Starten einer Online-Spendenaktion hier auf dieser Website der Stiftergemeinschaft, um eine sofortige Online-Spende zu erhalten. Hier finden Sie weitere Infos dazu: Spendenaktionen unterstützen und starten