Gut zu wissen

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Stiftung allgemein

  • Was ist eine Stiftung?

    Eine Stiftung ist eine interessante Rechtsform, wenn ein Teil des eigenen Vermögens (oder das ganze Vermögen nach dem Ableben) einem bestimmten Zweck (z. B. zugunsten der Krebsforschung) für immer zur Verfügung gestellt werden soll.

    Über einer Stiftung können Privatpersonen, Vereine, Kommunen oder Unternehmen dauerhaft und nachhaltig einen bestimmten Zweck unterstützen. Dabei bleibt das Stiftungsvermögen grundsätzlich dauerhaft erhalten und durch die Erträge wird der Stiftungszweck verwirklicht.

    Mithilfe der Stiftergemeinschaft kann ohne großen Aufwand die eigene Stiftungsidee realisiert werden: mit Festlegung des Stiftungsvermögens, dem Gründungszeitpunkt (lebzeitig oder von Todes wegen), dem individuellen Stiftungszweck und weiteren Regelungen, wie z.B. Grabpflege oder Stifterrente. Das Vermögen wird wirtschaftlich und sicher angelegt, sodass möglichst hohe Erträge erwirtschaftet und an festgelegte Einrichtungen ausgeschüttet werden können. Stifterinnen und Stifter erhalten jährlich einen Geschäftsbericht, der über Anlageergebnisse, Vergütungen, Spendeneingänge und die Ausschüttungen an die ausgewählten Einrichtungen aufklärt.

  • Was macht eine Stiftung?

    Eine Stiftung verfolgt den Stifterwillen (Stiftungszweck) aus den Erträgen des eingebrachten Vermögens und aus Spenden. Viele Initiativen, Projekte und Ideen könnten ohne Stiftungen nicht realisiert werden. Mit einer Stiftung können kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke nachhaltig unterstützt werden. Sehr viele Stiftungen fördern Einrichtungen - doch etliche Stifterinnen und Stifter sind auch selbst aktiv, starten eigene Projekte und werben in der Öffentlichkeit für Spenden und Zuwendungen zum Vermögen. Eine gemeinnützige Stiftung fördert die Allgemeinheit selbstlos und ohne Eigeninteressen.

    Hier sind Beispiele für die gesellschaftliche Relevanz von Stiftungen: sie helfen in der Not gegen Hunger und Armut, sie retten historische Baudenkmäler, sie erforschen neue Methoden gegen Krankheiten, sie schützen Bedürftige, sie unterstützen Opfer von Gewalt, sie retten Leben bei Feuer und Katastrophen, sie bewahren Kunst und Kultur, sie sorgen sich um den Natur-, Tier- und Umweltschutz, sie begleiten Menschen in Hospiz- und Palliativeinrichtungen, sie fördern den Sport und den Verbraucherschutz – und vieles mehr.

  • Welche Zwecke können mit einer Stiftung verfolgt werden?

    Mit einer Stiftung können vielfältige gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke regional, national und international verfolgt werden. Eine Stiftung kann u. a. folgende gemeinnützige Zwecke (§52 (2) AO) verfolgen:

    • Wissenschaft und Forschung
    • Religion
    • Gesundheitswesen und –pflege
    • Jugend- und Altenhilfe
    • Kunst und Kultur
    • Denkmalschutz und Denkmalpflege
    • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
    • Natur, Umwelt und Klimaschutz sowie Landschaftspflege
    • Wohlfahrtswesen
    • Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer
    • Rettung aus Lebensgefahr
    • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz
    • Internationale Gesinnung und Völkerverständigung  
    • Tierschutz
    • Entwicklungszusammenarbeit
    • Verbraucherberatung und –schutz
    • Gleichberechtigung von Frauen und Männern
    • Schutz von Ehe und Familie
    • Sport
    • Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung
    • Tier- und Pflanzenzucht sowie Kleingärtnerei; Karneval, Fastnacht und Fasching; Soldaten und Reservistenbetreuung; Modellflug; Hundesport
    • Demokratisches Staatswesen
    • Bürgerschaftliches Engagement
  • Welche Einrichtungen können mit einer Stiftung gefördert werden?

    Die zu fördernden Einrichtungen können individuell bestimmt werden. Die Auswahl richtet sich nach den persönlichen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Interessierte Personen könnten auch mit Personen des öffentlichen Lebens sprechen (z. B. aus dem Stadtrat/Gemeinderat/Landratsamt, etc.), die oft wissen, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird.

    Es können regionale, nationale aber auch international tätige Organisationen, Vereine oder Projekte gefördert werden, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Hierunter fallen beispielsweise Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Kindergärten, Chöre, Feuerwehren, Museen, Mütterzentren, Frauenhäuser, internationale Hilfsorganisationen, Vereine (Heimatvereine, Sportvereine, Kunst- und Kulturvereine, Tierschutzvereine, etc.), Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Hospiz- und Palliativeinrichtungen und viele mehr.  

  • Wie kann man eine bestehende Stiftung unterstützen?

    Eine Stiftung kann auf vielfältige Weise unterstützt werden:

    • Einmalige (Online-)Spenden
    • Wiederkehrende (Online-)Spenden per Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug
    • Zuwendungen zum Vermögen (Zustiftung)
    • Anlassspenden zu einem Geburtstag, Jubiläum, Mitarbeiteraktionen, Kondolenz, etc.
    • Spendenaktionen an Schulen, Bildungseinrichtungen oder durch Unternehmen
    • Online-Spendenaktionen auf dieser Website 
    • Vertrag zu Gunsten Dritter (Depot, Lebens- oder Rentenversicherung)
    • Vermächtnis oder Erbschaft im Rahmen der Nachlassplanung
    • Zuwendung durch Erben
    • Eigene Namensstiftung zugunsten einer bestehenden Förder- oder Bürgerstiftung
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Vermögenszuwendung („Zustiftung“)?

    Zuwendende können frei festlegen, ob sie eine Spende oder eine Vermögenszuwendung tätigen möchten. Spenden werden zeitnah für die Zwecke der jeweiligen Stiftung verwandt. Dagegen wird mit einer Zuwendung in das dauerhafte Vermögen („Zustiftung“) der Vermögensstock einer Stiftung erhöht. Aus den hieraus erzielten Erträgen werden die festgelegten Stiftungszwecke dauerhaft und nachhaltig verwirklicht.

    Sofern die Zuwendenden keine Festlegung treffen, werden bei Spenden sammelnden Stiftungen in Stiftergemeinschaften lebzeitige Zuwendungen unter 500 € als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt.

    Zu berücksichtigen sind zudem die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen einer Spende oder Vermögenszuwendung für den Zuwendenden, s. dazu die Antwort auf die Frage "Wie wirkt sich eine Zuwendung steuerlich aus?" im Abschnitt: Stiftungserrichtung

  • Was ist eine Verbrauchsstiftung?

    Bei einer Ewigkeitsstiftung bleibt das Stiftungsvermögen für immer erhalten, um die langfristige Förderung bestimmter Ziele zu garantieren (z. B. den Klimaschutz). Bei der (Teil-) Verbrauchsstiftung kann hingegen das Stiftungsvermögen zum Teil bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums ganz für die jeweiligen Stiftungszwecke verwendet werden. Die sukzessive Verwendung von Stiftungskapital kann insbesondere für ein kleineres Stiftungsvermögen interessant sein, da hier die jährlichen Stiftungserträge geringer ausfallen. Entscheidend für die Frage, in welchem Umfang und Zeitraum ein Vermögensverbrauch festgelegt wird, ist der finanzielle Unterstützungsbedarf der geförderten Einrichtung/en oder der eigenen Projekte der Stiftung.

    1. Vollverbrauch: Diese Verbrauchsstiftung ist für eine bestimmte Zeit festgelegt - mindestens aber für 10 Jahre (§ 80 Abs. 2 BGB). In dieser Zeit wird neben den Erträgen auch das komplette Stiftungsvermögen für die Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt.
    2. Teilverbrauch: in diesem Fall wird nur ein Teil (z.B. 50%) des Stiftungsvermögens aufgebraucht.
    3. Kannverbrauch: Innerhalb der Stiftergemeinschaft kann festgelegt werden, dass die Stiftung eine jährliche Förderung in Höhe eines bestimmten Betrags ermöglichen soll. In Jahren mit schwachen Erträgen wird zusätzlich ein Teil des Vermögens eingesetzt, in Jahren mit auskömmlichen Erträgen bleibt das Stiftungsvermögen hingegen unangetastet.

Stiftungserrichtung

  • Warum eine Stiftung gründen?

    Mit einer Stiftung können Sie

    • Zeit, Geld und Ideen für ein soziales, kulturelles und mildtätiges Engagement zusammenbringen
    • aus den Erträgen Ihres Vermögens eine bestimmte Einrichtung oder ein Projekt dauerhaft und nachhaltig fördern
    • ein persönliches Andenken bewahren (an das eigene Lebenswerk, an die Familie, an Vorfahren, etc.)
    • etwas Gutes tun und die Verbundenheit mit einer Region zum Ausdruck bringen (regional für die eigene Heimat, überregional oder international)
    • über Ihr eigenes Leben hinaus für ein Thema wirken, das für Sie selbst eine Herzensangelegenheit ist
    • gesellschaftliche Verantwortung übernehmen
    • einen Teil Ihres eigenen Erfolgs und Glücks an die Gemeinschaft weitergeben
    • sich bedanken, weil Sie selbst und Ihre Familie gesund sind oder bei einem Unglück Hilfe erfahren haben
    • nach einem Unfall oder Tod eines geliebten Menschen Trost finden
    • selbst in einem Testament festlegen, was aus Ihrem Nachlass werden soll
    • Angehörige nach Ihrem Tod gut versorgt wissen
  • Wie aufwendig ist es eine Stiftung zu gründen?

    Eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann bereits mit wenigen Unterschriften errichtet werden. Mithilfe der Sparkasse und der Deutschen Stiftungstreuhand wird ein Stiftungs-Vertrag geschlossen, im dem alles genau festgelegt ist: Höhe des anfänglichen Stiftungsvermögens, Zeitpunkt der Stiftungsgründung (lebzeitig oder von Todes wegen), Stiftungszwecke und Zusatzvereinbarungen wie Grabpflege oder Stifterrente. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem Merkblatt: „In 10 Schritten zur eigenen Stiftung“.

  • Was kostet mich eine Stiftung?

    Bei der Stiftungserrichtung fallen einmalige Vergütungen für die Beratung und für deren Einrichtung sowie laufende Kosten für die Stiftungsverwaltung an.

  • Wie wirkt sich eine Zuwendung steuerlich aus?

    Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig (sog. Spendenabzugsbetrag). Darüber hinaus können bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.

  • Ab welchem Betrag kann eine Stiftung errichtet werden?

    Eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann bereits ab einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro (empfohlener Mindestbetrag) errichtet werden. Eine Aufstockung des Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe möglich.

  • Kann eine Stiftung meinen Namen tragen?

    Sie können den Stiftungsnamen frei wählen. Bei der Namensstiftung ist es sogar die Regel, dass die Stiftung auch den eigenen Namen trägt. Alternativ kann über die Namensgebung an verstorbene Angehörige erinnert oder auf den Stiftungszweck hingewiesen werden.

  • Wird mein Name bei der Errichtung einer Stiftung öffentlich?

    Eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann in der Außenwirkung sowohl anonym als auch mit öffentlichem Bekenntnis errichtet werden. Diese Entscheidung liegt bei dem Stifter oder der Stifterin.

  • Kann ich den Zweck meiner Stiftung ändern?

    Ja, eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft bietet die Möglichkeit den Stiftungszweck zu Lebzeiten der Stifterin oder des Stifters zu wechseln. Dazu wenden Sie sich einfach an Ihre Sparkasse oder an die Deutsche Stiftungstreuhand.

  • Warum sollte Ihre Kommune eine Stiftung für den eigenen Ort gründen?

    Mit einer kommunalen Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements („Stiftung unser Ort“) haben Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Orte und Regionen eine gute Möglichkeit schon mit kleinen Beträgen in ihrer Heimat Gutes zu tun. Da eine Stiftung auf Dauer angelegt ist, erhöht sich bei jeder Zuwendung zum Vermögen der Grundstock und damit steigen auch die jährlichen Erlöse. Unabhängig von den Finanzmitteln einer Kommune können mit einer steuerlich begünstigten Stiftung für den jeweiligen Ort vielfältige gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Ein Stiftungsrat sorgt dabei für die zweckdienliche und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.

  • Was ist ein Stiftungsrat?

    Sofern nicht vom Stifter konkret zu fördernde Einrichtungen oder Organisationen festgelegt wurden, kann ein Stiftungsrat eingerichtet werden, der jedes Jahr die Verteilung der Stiftungserträge an konkrete Projekte und Einrichtungen bestimmt, für die Öffentlichkeitsarbeit sorgt und alle Personen betreut, die zustiften und spenden. Ein Stiftungsrat bietet sich häufig für Förderstiftungen von Vereinen oder für kommunal errichtete Stiftungen an.

  • Kann ich eine Stiftung wieder auflösen?

    Stifter*innen können ihre eigene Stiftung selbst nicht wieder auflösen. Sie können jedoch im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Stiftergemeinschaft eine Änderung des Stiftungszwecks vornehmen. Ebenso kann die Stiftung mit einer anderen (Unter-) Stiftung oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zusammengelegt werden, sofern eine eigenständige Fortführung aus Sicht des Stifters bzw. der Stifterin keinen Sinn mehr macht.

    Auch kann eine (Unter-) Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit Zustimmung des Finanzamtes in eine eigene individuelle Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung überführt werden.

Stiftungsverwaltung

  • Wie aufwendig ist die Verwaltung einer Stiftung?

    Durch die Übernahme der Verwaltung durch die Deutsche Stiftungstreuhand bedeutet eine Stiftung keinen Aufwand für Stifterinnen und Stifter. Das Schöne am Stiften, wie die Verteilung der Erträge und die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, liegt in deren Händen. Um den Rest kümmern sich die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand. Die Stifterinnen und Stifter werden von ihnen rundum betreut.

  • Welche Aufgaben übernimmt die Deutsche Stiftungstreuhand?

    Die Aufgaben zwischen der Stiftungstreuhänderin (Deutsche Stiftungstreuhand) und dem Stifter bzw. der Stifterin sind so aufgeteilt:

    Stiftungstreuhänderin 

    • Kommunikation mit dem Finanzamt und der Sparkasse bzw. Institution
    • Kontoführung
    • Überwachung der zweckgerechten Verwendung der zugewendeten Fördermittel
    • Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
    • Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung
    • Anforderung und Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
    • Vermögensanlage
    • Buchhaltung und Jahresabschluss
    • Beantwortung von Spenden- und Stiftungsanfragen
    • Spendenverwaltung
    • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung
    • Laufende Beobachtung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahme der ggf. erforderlichen Anpassungen
    • Auf Wunsch: Pflege für das Grab des Stifters bzw. der Stifterin

    Stifter*in

    • Gründung der Stiftung und Festlegung des Stiftungszwecks
    • Festlegung der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen/en
    • Auf Wunsch: Änderung des zu fördernden Stiftungszwecks
    • Auf Wunsch: Vertretung der Stiftung in der Öffentlichkeit

Stiftergemeinschaft

  • Was ist eine Stiftergemeinschaft?

    Die Stiftergemeinschaft ist eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt. Sie ist ein Zusammenschluss vieler Unterstiftungen mit unterschiedlichen Förderzwecken unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt, um Kosten zu sparen und höhere Erträge zu erwirtschaften. Die Verwaltung der Stiftungen wird dabei von der Deutschen Stiftungstreuhand übernommen. Innerhalb einer Stiftergemeinschaft können Namens-, Förder- und kommunale Stiftungen errichtet werden, die gemäß ihrer Stiftungssatzung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

  • Welche Stiftungsarten sind in einer Stiftergemeinschaft möglich?

    In einer Stiftergemeinschaft kann es sowohl Namensstiftungen, Themen- und Förderstiftungen als auch kommunale Bürgerstiftungen geben. In der Regel werden (Unter-) Stiftungen in Stiftergemeinschaften mit dauerhaft zu erhaltenden Vermögen errichtet. Möglich sind aber auch (Teil-)Verbrauchsstiftungen.  

  • Was sind die Unterschiede zwischen Namensstiftungen, Themen- und Förderstiftungen sowie kommunalen Bürgerstiftungen?

    Eine Namensstiftung zeichnet sich durch einen individuellen Stiftungsnamen (z. B. „Max und Maria Mustermann-Stiftung“) zur Erinnerung an die Stifter*innen, bereits verstorbene Angehörige oder die Familie aus. Für die Förderung wird ein bestimmter Zweck gewählt, der einem am Herzen liegt (z. B. der Tierschutz). Meist sind gemeinnützige Einrichtungen die Begünstigten (z. B. das Tierheim). Die Stifter*innen können auch ergänzende Regelungen für die Verwendung der Erlöse treffen, z. B. Grabpflege und Stifterrente. In der Öffentlichkeit treten diese Stifter*innen häufig nicht oder nur eingeschränkt in Erscheinung. Auch die vollständige Anonymität des Stifters ist möglich.

    Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, aber auch Unternehmen und Krankenhäuser gründen häufig Themen- oder Förderstiftungen zur Verwirklichung ihrer eigenen Zwecke und Ziele (z. B. zur ALS- oder Krebsforschung, für Kulturveranstaltungen, zur Förderung eines Kinderheims oder zur Aufrechterhaltung eines Wildparks, etc.). Diese Stiftungen treten meist sehr öffentlichkeitswirksam auf, um Spenden und Vermögenszuwendungen für ihre Arbeit zu erhalten, z. B. über Flyer, Infostände bei Veranstaltungen und eigenen Internetauftritten.

    Auch kommunale Stiftungen („Stiftung unser Ort“) sammeln aktiv Spenden und Vermögen für gemeinnützige und mildtätige Zwecke, aber begrenzt auf die eigene Region (Gemeinde, Landkreis oder Stadt). Zuwendende zeigen ihre Verbundenheit zu ihrer Region (z. B. für den Erhalt des Naturschutz-
    gebietes), stoßen neue Projekte an (z. B. Anlegen einer Bienenwiese für die Grundschule) und erhalten bestehende Werte (Sanierung des denkmal-
    geschützten Museums). Besonders in Zeiten klammer öffentlicher Haushalte übernehmen regionale Stiftungen für einen Ort eine wichtige soziale Aufgabe für die Gemeinschaft, sind kreative Impulsgeberinnen und stiften zum Engagement an.

  • Was sind die Vorteile von (Unter-)Stiftungen in einer Stiftergemeinschaft?
    • (Unter-)Stiftungen in der Stiftergemeinschaft lassen sich - im Vergleich zu anderen Stiftungsformen - sehr einfach durch wenige Unterschriften errichten.
    • Bereits mit einem geringen Vermögenseinsatz ist eine Stiftungsgründung möglich. Ein Aufstocken um einen bestimmten Betrag (zu Lebzeiten oder über ein Testament) ist jederzeit möglich.
    • Aus einem großen Spektrum an Stiftungszwecken kann man persönlich wichtige Themen auswählen, die man fördern möchte, aber auch im Lauf des Lebens wieder ändern.
    • Das Stiftungsvermögen aller Stiftungen wird gemeinsam in einem Depot bei der Sparkasse angelegt. Dies ermöglicht den Aufbau einer breiten Portfoliostruktur mit verschiedenen Anlageformen. Dadurch profitieren auch kleinere Stiftungen von den Ertragschancen, ebenso die geförderten Einrichtungen.
    • Es muss kein Stiftungsvorstand ernannt werden wie bei der rechtsfähigen Stiftung. Man muss daher keine/n Nachfolger*in bestimmen, der/die zu einem bestimmten Zeitpunkt evtl. nicht mehr geeignet ist oder zur Verfügung steht.
    • Die Führung der Stiftung ist über das eigene Leben hinaus durch institutionell besetzte Stiftungsorgane gesichert. Die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand sorgen dafür, dass der Stifterwille dauerhaft erfüllt wird.
    • Die Stiftergemeinschaft ist bereits durch das zuständige Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt.
    • Die Sparkasse, als öffentlich-rechtliche Anstalt, überwacht die korrekte Verwaltung und sachgerechte Verwendung der Mittel. Dazu hat jede Sparkasse für ihre Stiftergemeinschaft ein eigenes Kuratorium eingesetzt, das auch den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht prüft und beschließt.
    • Stifter*innen können sich aktiv in der Öffentlichkeit für ihre Stiftung einsetzen – sie müssen es aber nicht: sie können auch absolut anonym bleiben.
    • Sämtliche Verwaltungsaufgaben werden durch die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand übernommen, das heißt, die Stifter*innen haben keinen administrativen Aufwand mit ihrer Stiftung und benötigen auch keine Fachkenntnisse. In der Welt mit komplizierten (Steuer-)Verordnungen steht die Deutsche Stiftungstreuhand als fachlich erfahrene Stiftungsverwalterin zur Verfügung. Die Sparkasse bringt zudem ihre Expertise in der Verwaltung von Stiftungsvermögen ein.
    • Zu ihrer Information erhalten die Stifter*innen einen jährlichen Geschäftsbericht mit allen wesentlichen Informationen zu ihrer Stiftung.
  • Wie wird eine (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft steuer- und zivilrechtlich behandelt?

    Eine in der Stiftergemeinschaft errichtete (Unter-)Stiftung ist zivilrechtlich eine funktionale Treuhandstiftung, die durch die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet wird. Steuerlich wird die (Unter-)Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse“ behandelt. Dies ermöglicht, dass eine (Unter-)Stiftung mit geringem Aufwand errichtet werden kann.

  • Wie wird eine Stiftergemeinschaft errichtet?

    Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als nicht rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken durch die jeweilige Sparkasse errichtet und treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet. Die Sparkasse wird im Rahmen des Gründungsprozesses umfassend durch die Deutsche Stiftungstreuhand begleitet und unterstützt.

  • Wer verwaltet die Stiftergemeinschaft?

    Die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet die Stiftergemeinschaft der Sparkasse inklusive aller (Unter)Stiftungen treuhänderisch. Sie verantwortet die Rechnungslegung, erstellt den Jahresabschluss und Geschäftsbericht für die Stifter*innen, versendet Spendenbescheinigungen sowie Marketing- und Fundraising-Unterlagen und steht als Back Office-Dienstleisterin für viele Anfragen in der täglichen Stiftungsarbeit den Stifter*innen, Stiftungsgremien, geförderten Einrichtungen und Sparkassen zur Verfügung.

  • Was ist ein Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse?

    Die Sparkasse legt das Stiftungsvermögen der Stiftungen ihrer Stiftergemeinschaft an und besetzt das Kuratorium. Seine Aufgabe ist die Genehmigung des Jahresabschlusses der Stiftergemeinschaft, die Entlastung der Stiftungstreuhänderin sowie die Festlegung, welche Projekte gefördert werden sollen, wenn bei einer (Unter-)Stiftung keine konkreten begünstigten Einrichtungen und Projekte festgelegt wurden. Die Benennung der ehrenamtlichen Mitglieder des Kuratoriums erfolgt durch die jeweilige Sparkasse.

  • Wer kontrolliert die Stiftergemeinschaft?

    Das Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse beaufsichtigt die ordnungsgemäße Stiftungsverwaltung. Es kontrolliert die Deutsche Stiftungstreuhand und überwacht, dass die Mittelverwendung satzungsgemäß erfolgt. Weiterhin gehört auch die Feststellung des Jahresabschlusses zu ihrer Verantwortung.

Nachlassplanung und Stiftungen

  • Wie regelt man mit einer Stiftung einen Nachlass?

    Eine Stiftungserrichtung im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung kann sinnvoll sein, wenn man das Vermögen als Einheit erhalten möchte, es jedoch keine oder keine geeigneten Erben gibt oder man sich mit Teilen des Vermögens für gemeinnützige Zwecke engagieren möchte. Darüber hinaus kann mit Hilfe einer Stiftung soziales Engagement, das der Stifterin oder dem Stifter am Herzen lag, auch über den Tod hinaus verfolgt werden.

  • Warum ist es vorteilhaft, eine Stiftung im Rahmen des Nachlasses zu begünstigen?

    Eine Stiftung im Rahmen eines Nachlasses zu begünstigen hat viele Vorteile. Mit einer eigenen Stiftung oder einer Zustiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung können Stifterinnen und Stifter gesellschaftliches Engagement auch über den Tod hinaus zeigen und Zwecke verfolgen, die Ihnen wichtig sind. Auch kann eine Stiftung als ein persönliches Andenken oder das von Angehörigen dienen. Darüber hinaus sind Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

  • Welche Vorteile hat es, ererbtes Vermögen in eine Stiftung einzubringen?

    Ererbtes Vermögen oder Teile hiervon können innerhalb einer Frist von 24 Monaten in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden. Auf Antrag kann dann die darauf gezahlte oder zu zahlende Erbschaftssteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bzw. erlassen werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

  • Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

    Die institutionelle Besetzung durch die Sparkasse und die Deutsche Stiftungstreuhand gewährleistet einen personenunabhängigen Fortbestand der eigenen (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft. Die sichere und wirtschaftliche Verwaltung des Stiftungsvermögens unter Beachtung stiftungsrechtlicher Vorgaben gewährleistet zudem den dauerhaften Erhalt der Stiftung sowie die nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

    Mit einem Erbe treten eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen die Rechtsnachfolge des Erblassers an. Sie übernehmen dessen Nachlass, zu dem auch Schulden und Verbindlichkeiten gehören können.

    Bei einem Vermächtnis werden dagegen konkrete Vermögensgegenstände (bestimmter Geldbetrag oder bestimmte Sachen) zugewendet. Der Vermächt-
    nisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem oder den Erben auf Herausgabe des Vermächtnisses.

Fundraising

  • Was ist Fundraising?

    Fundraising umfasst die Planung, Durchführung und Kontrolle von Aktivitäten, die Geld- oder Sachwerte für eine Stiftung beschaffen, um einen festgelegten Stiftungszweck zu verfolgen.

    Auch die interne und externe Kommunikation - insbesondere die Pflege von Beziehungen zu Personen und Institutionen, die langfristig fördern - gehören zum Fundraising dazu.

  • Was bringt Fundraising den Stiftungen?

    Stiftungsprojekte können sowohl durch die Erträge des Stiftungsvermögens finanziert werden, aber auch durch das Generieren von Spenden. Vor diesem Hintergrund kann Fundraising helfen, höhere Einnahmen für Stiftungen zu erreichen und somit die Stiftungszwecke noch besser fördern zu können.

  • Was ist eine Anlassspende?

    Zu bestimmten Anlässen könnte man sich statt Geschenken auch Spenden für die eigene oder eine andere Stiftung in der Stiftergemeinschaft wünschen. Viele Menschen denken sich, „ich habe doch schon alles…“ und wollen daher lieber Bedürftige begünstigen als Geschenke für sich zu erhalten. Anlässe sind z. B. ein runder Geburtstag, eine Abschiedsfeier für jemanden, der in Rente geht, ein Firmenjubiläum oder auch ein Trauerfall (z. B. Spenden für die Krebsforschung statt Blumen). Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

  • Was sollte man bei einer Spendenaktion beachten?

    Bei der Erstellung einer Spendenaktion gibt es verschiedene Faktoren, die zum Erfolg verhelfen:

    • Der Titel ist das Erste, was potentielle Spenderinnen und Spender lesen, deshalb sollte er aussagekräftig und strukturiert sein. Die wichtigsten Informationen sollten darin zu finden sein.
    • Für die Beschreibung der Spendenaktion sollte die Geschichte persönlich und freundlich erzählt werden. Sie sollte Fragen beantworten wie: Warum werden Spenden gesammelt? Warum ist die Kampagne wichtig? Wer ist die spendenbegünstigte Stiftung oder Organisation? Wie werden die Spenden verwendet?
    • Fotos haben einen großen positiven Effekt für Spendenaktionen. Wichtig ist es dabei, hochwertige Bilder zu nutzen (gutes Motiv, ausreichende Auflösung des Fotos).
    • Die Spendenaktion sollte bekannt gemacht werden: in sozialen Medien, Printmedien, insbesondere in lokalen Medien sowie im eigenen Umfeld. Je mehr Aufmerksamkeit sie bekommt, desto besser.
    • Während der Spendenaktion sollten die eigenen Unterstützerinnen und Unterstützer auf dem Laufenden gehalten werden. Vielleicht spenden sie dann mehrfach. Nach der erfolgreichen Aktion sollte man Danke-Nachrichten versenden.
  • Wie werde ich bei der Durchführung einer Spendenaktion/Anlassspende zu Gunsten einer (Unter-)Stiftung unterstützt?

    Die Deutsche Stiftungstreuhand unterstützt Sie gerne bei der Durchführung von sogenannten Anlassspenden zu Gunsten einer (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft. Nach der Auswahl der zu begünstigenden (Unter-)Stiftung und der Festlegung eines Kennworts (z. B. „Anna Musterfrau“) kann man direkt auf das Stiftungskonto spenden oder es können bei einer Veranstaltung von Gästen Barspenden gesammelt werden. Einfach ist das Starten einer Online-Spendenaktion hier auf dieser Website der Stiftergemeinschaft, um eine sofortige Online-Spende zu erhalten. Hier finden Sie weitere Infos dazu: Spendenaktionen unterstützen und starten