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Sich langfristig engagieren in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse - auch in Ihrer Nähe
Gemeinsam mit der Sparkasse Bamberg hat die Deutsche Stiftungstreuhand das Konzept der Stiftergemeinschaft 2005 entwickelt. Heute haben fast 100 Sparkassen in ganz Deutschland nach diesem Erfolgsmodell Stiftergemeinschaften gegründet und sind Kooperationspartner der Deutschen Stiftungstreuhand.
Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als nicht rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken z.B. in Kooperation mit institutionellen Partnern (Kommunen, Universitäten, Sparkassen, etc.) errichtet und treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand verwaltet. Interessierte Stifterinnen und Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, ihre (Unter-)Stiftung mit eigenem Namen zivilrechtlich in Form einer funktionalen Treuhandstiftung schnell und einfach zu errichten. Steuerlich wird die Treuhandstiftung als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft geführt. Die Zwecke für die Stiftung und die Empfängerorganisationen (z. B. Umwelt-, Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe, etc.) werden dabei von den Stiftern selbst bestimmt. Weitere Informationen zum Thema der Stiftungsgründung finden Sie hier.