Was sind die Voraussetzungen?
Für die Gründung einer Stiftung braucht es zuallererst die Motivation, etwas für andere Menschen und die Gesellschaft zu tun. Je nach persönlichem Interesse können eine oder mehrere gemeinnützige Einrichtungen ausgewählt und begünstigt werden.
Als Stiftungskapital bei der Gründung wird ein Betrag zwischen 25.000 € und 100.000 € empfohlen. Eine Aufstockung des Stiftungsvermögens ist jederzeit möglich.
Die Stiftungsberaterin bzw. der Stiftungsberater einer Stiftergemeinschaft in Ihrer Nähe spricht mit Ihnen sehr gerne über Ihre Vorstellungen für Ihre individuelle Stiftungserrichtung.
Stiftungen in der Stiftergemeinschaft gründen:
geht einfach und schnell
So funktioniert´s:
Sie nehmen Kontakt in Ihrer Nähe auf
Von der Stiftungsberaterin bzw. dem Stiftungsberater für eine (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft in Ihrer Nähe erhalten Sie in allen Fragen rund um das Thema Stiftung eine kompetente Beratung von der ersten Idee bis zur Errichtung Ihrer Stiftung.
Sie legen den Stiftungszweck fest
Es können regionale, nationale aber auch international tätige Organisationen, Vereine oder Projekte gefördert werden, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Auswahl richtet sich nach den eigenen Interessen und was einem selbst am Herzen liegt. Hier sind einige Beispiele für Zwecke: Wissenschaft und Forschung sowie Gesundheitswesen und –pflege (Krankenhäuser, Universitäten), Bildung (Schulen, Kindergärten), Kunst und Kultur (Chöre, Museen, Vereine), Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Sport, Tierschutz, Natur, Umwelt und Klimaschutz sowie Landschaftspflege, Wohlfahrtsverbände und viele mehr.
Sie unterschreiben den Vertrag zur Errichtung der Stiftung
Eine (Unter-)Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann bereits mit wenigen Unterschriften gegründet werden. Im Vertrag ist alles genau geregelt, wie Sie sich Ihre Stiftung individuell vorstellen: der Stiftungsname, die Höhe der eingezahlten Stiftungssumme, der Beginn der Stiftungsgründung (lebzeitig oder von Todes wegen), die Stiftungszwecke (eventuell eine bestimmte, begünstigte, gemeinnützige Einrichtung) und mögliche Zusatzvereinbarungen (wie Grabpflege nach dem Versterben).
Sie machen die Stiftung bekannt oder bleiben anonym
Sie entscheiden selbst, ob Sie aktiv in der Öffentlichkeit für die Ziele Ihrer Stiftung werben und dabei um Spenden und Zuwendungen zum Vermögen bitten möchten. Manche Stifterinnen und Stifter möchten sich öffentlich engagieren und sind z. B. bei Veranstaltungen und bei der Scheckübergabe an Einrichtungen vertreten. Andere Stifterinnen und Stifter möchten hingegen anonym bestimmte Institutionen unterstützen.