Stiftung zu Gunsten schwer erkrankter und verunfallter Kinder im Vogtland


Spendenbescheinigungen stellen wir Ihnen bei Spenden ab 301 EUR aus.
Für Beträge bis einschließlich 300 € wird Ihr Kontoauszug als Nachweis vom Finanzamt akzeptiert.



Das Ziel der „Stiftung zu Gunsten schwer erkrankter und verunfallter Kinder im Vogtland“ ist, die betroffenen Familien bei der Betreuung der Kinder zu unterstützen und in der schweren Zeit etwas Ablenkung und Freude zu vermitteln. Die Stiftung soll Maßnahmen ermöglichen, die den Kindern den Aufenthalt in einer Klinik und die entsprechende Nachsorge erleichtert, ihren Lebenswollen stärkt und zur schnelleren Genesung beiträgt.

 

Mögliche Maßnahmen und Unterstützungsleistungen:

Zuschüsse zu erforderlichen Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Zuschüsse für zusätzliche Ausgaben, die infolge der Erkrankung entstehen.

Zuschüsse für:
Urlaubsreisen (z. B. Urlaub auf dem Bauernhof)
Besuche von Freizeit- und Erlebnisparks
Zoo- oder Tierparkbesuche, Abenteuer im Klettergarten, Boots- und Schifffahrten
Ausflüge mit notwendigen speziellen Fahrzeugen und entsprechender Betreuung

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – sei es durch eine Spende, Zustiftung oder die Begünstigung der „Stiftung zu Gunsten schwer erkrankter und verunfallter Kinder im Vogtland“ im Testament.

Die „Stiftung zu Gunsten schwer erkrankter und verunfallter Kinder im Vogtland"  wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vogtland“ von der Deutschen Stiftungstreuhand, Fürth, treuhänderisch verwaltet.





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