Bürgerstiftung der Stadt Crailsheim


Spendenbescheinigungen stellen wir Ihnen bei Spenden ab 301 EUR aus.
Für Beträge bis einschließlich 300 € wird Ihr Kontoauszug als Nachweis vom Finanzamt akzeptiert.



GEMEINSAM ZUKUNFT GESTALTEN

Crailsheim ist eine lebens- und liebenswerte Stadt – dazu gehört auch eine Bürgerstiftung. Diese wurde gegründet, um Ideen und Anregungen in die Tat umzusetzen, die unsere Stadt und das Zusammenleben noch attraktiver gestalten. Dazu kann jeder beitragen.  

Was ist die Bürgerstiftung der Stadt Crailsheim?
Mit einer Spende oder Zustiftung zum Stiftungskapital einer bereits existierenden Stiftung wie der Bürgerstiftung Crailsheim haben Sie die Möglichkeit, Gutes zu tun. Bei der Gründung wurde ein Stiftungskapital von 50.000 Euro einbezahlt. Die Erträge aus dieser Kapitalanlage werden für mildtätige Zwecke verwendet und bewirken, dass auf viele Jahre Gutes getan wird.

Was ist der Zweck einer Bürgerstiftung?
Gefördert werden mildtätige Stiftungszwecke beispielsweise in folgenden Bereichen: öffentliches Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bildung und Ausbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wohlfahrtswesen, Rettung aus Lebensgefahr, Feuerschutz, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, Förderung der Völkerverständigung, Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Der Wirkungskreis der Stiftung ist auf das Gebiet der Stadt Crailsheim und ihre Ortsteile beschränkt.

Wer entscheidet darüber, wie die Erträge eingesetzt werden?
Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Crailsheim entscheidet über die Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital. Der Stiftungsrat kann sich aus einer flexiblen Anzahl an Mitgliedern zusammensetzen. Derzeit besteht der Stiftungsrat aus fünf Mitgliedern. Ständiges Mitglied ist der amtierende Oberbürgermeister der Stadt Crailsheim. Die weiteren vier Mitglieder werden auf Vorschlag des Gemeinderats für die Dauer von vier Jahren benannt.

Vereine und gemeinnützige Organisationen haben grundsätzlich die Möglichkeit Projektförderanträge zu stellen. Der Antrag kann auf der städtischen Webseite heruntergeladen werden.
 

Die „Bürgerstiftung der Stadt Crailsheim“ wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim“ von der Deutschen Stiftungstreuhand, Fürth, treuhänderisch verwaltet.





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